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Ausschreibung 2007

Meisterschaften

1. Jugend-Kart-Slalom-Meisterschaft
2. Jugend-Kart-Meisterschaft

Allgemeines

Der ADAC Hessen-Thüringen möchte mit den Jugend-Veranstaltungen, Kart-Slalom,
Kart-Turnier, Slalom 2000 und Tretcar-Slalom, bei den Mitgliedern der ADACOrtsclubs
in Hessen und Thüringen die Verkehrserziehung fördern. Es soll im fairen
sportlichen Wettbewerb die Geschicklichkeit und Konzentration im Umgang mit
motorisierten Fahrzeugen gefördert werden.

Veranstaltung

Die Veranstaltungen werden auf einer festen, ununterbrochenen Fläche aus Beton,
Teermakadam oder Verbundpflaster ausgetragen.

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder einer Jugendgruppe eines ADAC/DMVOrtsclubs
in Hessen bzw. Thüringen. Jugendliche bis 18 Jahre benötigen die schriftliche
Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten oder des beauftragten
Jugendleiters zur Teilnahme an der Veranstaltung. Zur ADAC-Meisterschaft werden
nur die Mitglieder der ADAC-Jugendgruppen mit gültigem Ausweis gewertet.

Fahrerausrüstung

Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen:
· festes, geschlossenes Schuhwerk mit dünner Sohle
· geschlossene, den ganzen Körper bedeckende Kleidung
· feste Handschuhe (geschlossen, keine freien Finger)
· Schutzhelm mindestens nach ECE 2204 oder 2205 ist vorgeschrieben.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift führt zur Nichtzulassung zum Start bzw. zum
Wertungsausschluß!
Jet-Helme sind verboten!
Die Fahrer müssen festen Halt im Kartsitz haben, dicke Sitzkissen sind verboten.

Nennung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ein Nennungsformular sorgfältig auszufüllen. Durch
die Abgabe der Nennung mit unterschriebenem Nennungsformular erkennen die
Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung,
sowie die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen Ausführungsbestimmungen
an.
Ein vorverlegter Start ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Veranstalter (mind. 24
Stunden vor Veranstaltungsbeginn) und mit triftigem Grund möglich. Vorstarter müssen
am Beginn der Veranstaltung vor der 1. Klasse fahren.

Wertung

Die Wertung erfolgt nach Punkten. Sollten Teilnehmer punktgleich sein, entscheidet
der bessere fehlerfreie Einzellauf.
Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Punkte 40 37 35 33 31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21
Platz 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Punkte 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6
Platz 31 32 33 34 35
Punkte 5 4 3 2 1
Jeder weitere Fahrer in Wertung erhält einen Punkt
Teilnehmer nicht gewertet (siehe unten stehende Beschreibung).

Preise

Für 20 % des Starterfeldes werden Pokale ausgegeben, jedoch mindestens für die
Plätze 1 bis 3. In jeder Klasse gibt es Urkunden bis zum 10. Platz. Es ist dem
Veranstalter freigestellt, weitere Ehrenpreise auszugeben.
Der Zeitpunkt der Siegerehrung und Preisverleihung ist freigestellt, spätestens aber
eine Stunde nach Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmers vorzunehmen.
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Preise werden nicht nachgesandt.

Organisation

Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungsleiter.
Der Veranstalter ist gehalten, spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, eine
schriftliche Einladung an alle interessierten Ortsclubs und folgende Personen zu
senden:
Jugendsportreferent
Lothar Brobach
Umbachsweg 40
34266 Niestetal
Tel. 0561-523439, Fax 0561-524419
brobach@t-online.de
Kart-Bereichsleiter
Hilmar Mohr
Fritzlarer Straße 25
34295 Edermünde
Tel. 05603-910900, Fax: 05603-910901
hilmar.mohr@t-online.de

Spätestens eine Woche nach der Veranstaltung müssen die Ergebnislisten an
folgenden Personenkreis geschickt werden:

Lothar Brobach (wie oben) Auswertung Hilmar Mohr (wie oben)

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Ortsclub, Sport, Jugend
Lyoner Str. 22
60528 Frankfurt
Tel. 069-66078607, Fax: 069-66078649
sport@hth.adac.de

Verspätet eingehende Ergebnislisten können nicht in Zwischenergebnissen
berücksichtigt werden.
Sollte die Veranstaltung ausfallen, müssen die Obengenannten sowie die interessierten
Ortsclubs rechtzeitig benachrichtigt werden.
Diese Ausschreibung und die Ausführungsbestimmungen werden für jedermann
ersichtlich im Bereich des Nennungsbüros ausgehängt.

Organisation

Der Veranstalter hat die vorliegende Ausschreibung durch weitere Ausführungsbestimmungen
zu ergänzen, die dem Inhalt dieser Ausschreibung in keiner Weise
entgegenstehen dürfen. In den Ausführungsbestimmungen sind folgende
Funktionäre zu benennen:
· Veranstaltungsleiter
· zwei Schiedsrichter (bei den Endläufen vier Schiedsrichter)
· Zeitnehmer
· Starter
· Auswertung

Einsprüche

Einspruchsberechtigt sind nur die Jugendleiter oder deren Beauftragte. Einsprüche
gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragte sind unmittelbar nach der
Zieldurchfahrt des Teilnehmers einzulegen! Einsprüche gegen die Zeitnahme,
Entscheidungen der Sachrichter und Sammeleinsprüche sind nicht möglich!
Einsprüche gegen die Auswertung müssen spätestens 15 Minuten nach
Veröffentlichung der Ergebnisse eingelegt werden. Die Einsprüche dürfen nur bei
den Schiedsrichtern erhoben werden.

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht, bestehend aus den Jugendleitern der beiden nachfolgenden
Veranstaltungen und dem Veranstaltungsleiter, entscheidet endgültig über alle die
Veranstaltung betreffenden Vorkommnisse.
Bei den vier Endläufen im Jugendkartslalom besteht das Schiedsgericht aus vier
Schiedsrichtern (aus jeder Region ein Jugendleiter) und dem Veranstaltungsleiter.

Versicherung

Der ADAC schließt folgende Versicherungen ab:
· Veranstalter-Haftpflichtversicherung
· Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
· Teilnehmer-Unfallversicherung
· Sportwarte-Haftpflichtversicherung
· Sportwarte-Unfallversicherung

Sicherheit

Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung
der Strecke und Zuschauerplätze zu sorgen.
Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen muss ein Mindestabstand von 3 m
von der Parcours-Außenlinie eingehalten werden. Sollte dies nicht möglich sein, so
sind Hindernisse und Zuschauerplätze durch Strohballen oder ähnliches Material
abzusichern. Feuerlöscher- und Ölbindemittel sind bereitzuhalten. Der Veranstalter
hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein
ausgebildeter Sanitäter mit Verbindung zur Rettungsleitstelle anwesend ist. Der
Sanitäter muss als solcher gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen ein
Krankentransportfahrzeug mit ausgebildeter Besatzung für die gesamte Dauer der
Veranstaltung bereitzustellen. Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstaltungsleiter
verantwortlich.
Für alle Teilnehmer besteht ein striktes Alkoholverbot. Es können bei jeder
Veranstaltung Alkoholtests durchgeführt werden. Bei festgestelltem Verstoß
gegen dieses Verbot erfolgt der sofortige Ausschluss aus der Meisterschaft
dieses Jahres.

Jugendkart-Slalom

Grundsätzlich gilt das Reglement der Kartslalom-Meisterschaft des ADAC e.V..

Besondere Bestimmungen

Die Teilnehmer werden entweder in der Region Nord, Ost, Mitte oder Süd gewertet.
Die Zugehörigkeit zur jeweiligen Region ergibt sich aus der ADAC-Ortsclub-
Jugendgruppenmitgliedschaft des Teilnehmers. Möchte ein Teilnehmer in einer
anderen Region gewertet werden, muss er dies schriftlich bei der 1. Veranstaltung,
an der er teilnimmt, bekannt geben. Eine Wertung erfolgt nur in einer Region.
Es werden in den Regionen (Nord/Ost/Mitte/Süd) Regionalläufe durchgeführt, davon
werden die 7 besten Ergebnisse zur Regionalmeisterschaft gewertet.
Die besten Teilnehmer der einzelnen Regionen, ca. 25% der Klassen I - V, mindestens
jedoch die Plätze 1 bis 3, qualifizieren sich für vier gemeinsame Endläufe.

Die Gesamtzahl der qualifizierten Teilnehmer ist auf maximal 100 begrenzt.

Das Nenngeld für die 4 Endläufe ist in einer Summe vor dem 1. Endlauf einzuzahlen.
Die qualifizierten Teilnehmer beginnen die Endläufe mit einem Null-Punkte-Konto.
Die Wertung zur Kart-Slalom-Meisterschaft des ADAC Hessen-Thüringen erfolgt
nach der Summe der bei den Endläufen erzielten Punkte. Von den vier Endläufen
werden die besten drei Ergebnisse zur Meisterschaftswertung herangezogen. Das
Ergebnis des letzten Endlaufes wird mit dem Faktor 1,01 multipliziert.
Im Anschluss an den letzten Endlauf wird die Meisterschaftssiegerehrung durchgeführt.
In den Klassen I, II, III, IV und V wird der Fahrer mit der höchsten Punktzahl aus den
Endläufen

"Kart-Slalom Meister des ADAC Hessen-Thüringen 2007".

Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Anzahl der errungenen 1. Plätze,
2. Plätze usw. Besteht danach noch Punktgleichheit entscheidet die bessere
Platzierung beim ersten gemeinsamen Lauf.
Die Bedingungen zur Teilnahme an der Meisterschaft regeln sich nach der nachstehenden
Ausschreibung und den jeweils vom Veranstalter erlassenen Ausführungsbestimmungen.
Teilnehmer, die nicht Mitglied einer ADAC-Ortsclub-Jugendgruppe in Hessen und
Thüringen sind, dürfen nicht in den Ergebnislisten der Klassen I - V erscheinen!

1. Veranstaltung

Start des 1. Teilnehmers: ab 9.00 Uhr, empfohlen ab 09.30 Uhr.
Auf dem Veranstaltungsplatz müssen die vorgesehenen Parcoursaufgaben gemäß
dem Parcoursplan, der am Veranstaltungsort ausgehängt wird, aufgebaut werden.
Aufgabenbeispiele liegen dieser Ausschreibung bei. Für den Aufbau des Parcours
finden nur Pylonen Verwendung (Höhe 50 cm +/- 3 cm). Die Abstände zwischen den
einzelnen Hindernissen dürfen 4 m nicht unter- und 10 m nicht überschreiten. Die
lichte Breite eines Pylonentores beträgt 1,65 m, maximale Spurbreite plus 40 cm,
gemessen an der Innenkante des Fußes der Pylone. Der Parcours muss mindestens
die drei Grundaufgaben (Schweitzer, Tor, Zielgasse mit Haltelinie) enthalten.

Vor der Veranstaltung wird der Parcours von den Schiedsrichtern abgenommen. Der
Schwerpunkt beim Streckenaufbau soll auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit
des Jugendlichen gelegt werden. Der Kurs ist so aufzubauen, dass größere
Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können. Das Kart muss durch alle
Parcoursaufgaben mit dem Lenkeinschlag geschoben werden können. Die
durchschnittliche Fahrzeit darf 25 Sekunden je Lauf nicht unterschreiten.

2. Klasseneinteilung

Klasse I: Jahrgänge 1999, 1998
Klasse II: Jahrgänge 1997, 1996
Klasse III: Jahrgänge 1995, 1994
Klasse IV: Jahrgänge 1993, 1992
Klasse V: Jahrgänge 1991, 1990, 1989
Bei den Veranstaltungen muss unbedingt anhand der Ausweise auf die Jahrgänge
geachtet werden, damit die Teilnehmer in die entsprechende Klasse eingeteilt
werden. In der Tageswertung werden alle Teilnehmer einer Klasse gemeinsam
gewertet.
Ein vorverlegter Start ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Veranstalter (mind. 24
Stunden vor Veranstaltungsbeginn) und mit triftigem Grund möglich. Vorstarter
müssen am Beginn der Veranstaltung vor der 1. Klasse fahren.

3. Fahrzeugvorschriften

Die Fahrzeuge werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt - es müssen 2
identische Karts sein. Die Karts sind mit einem 4-Takt-Motor bis 160 ccm Hubraum
mit Fliehkraftkupplung ausgerüstet. Breite der Hinterachse: 125 cm (Außenmaß). Die
Bereifungen und Übersetzungen müssen identisch sein. Regenreifen müssen bereit
liegen. Über einen Reifenwechsel entscheiden der Veranstaltungsleiter und die
beiden Schiedsrichter. Ein Neustart der Klasse, nachdem die Reifen gewechselt
wurden, erfolgt nicht.
Ein kleiner Sitz und Pedalverlängerungen müssen vom Veranstalter zur Verfügung
gestellt werden. Die Karts sind vor der Veranstaltung von den Schiedsrichtern zu
überprüfen.
Der Fahrersitz muss unentzündbar sein. Er muss so gebaut sein, dass der Fahrer
wirklich fest sitzt, um jegliches Rutschen nach vorne oder zur Seite in den Kurven
oder beim Bremsen zu verhindern. Dicke instabile Sitzkissen sind nicht erlaubt!
Hierauf ist besonders zu achten!
Jegliches Anbringen von Zusatzgewichten am Kart ist verboten.
Für die Sicherheit der Fahrzeuge ist der Veranstaltungsleiter verantwortlich. Eine
Funkfernabschaltung wird dem Veranstalter empfohlen. Seitenkästen und Frontspoiler
sind dem Veranstalter vorgeschrieben. Das Übersetzungsverhältnis (i) darf
2,5 nicht unterschreiten
(Beispiel: Ritzel an der Kurbelwelle (rk) = 12 Zähne und
Zahnkranz an der Hinterachse (zh) = 30 Zähne. (zh : rk=i) also 30 : 12 = 2,5.

4. Nenngeld

Das Nenngeld beträgt mind. 5,- € und max. 8,- € und ist mit Abgabe der Nennung zu
entrichten. Eine Rückzahlung des Nenngeldes erfolgt nur bei Absage der
Veranstaltung. Die Nennung kann bis 15 Minuten vor dem Start abgegeben werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen ohne Angaben von Gründen
zurückzuweisen.

5. Durchführung

Die Startreihenfolge der einzelnen Klassen ist dem Veranstalter freigestellt, muss
jedoch mit einem ungefähren Zeitplan in der Einladung vermerkt sein. Nennungsabgabe
nach der Auslosung ist nicht möglich, es werden jedoch 3 Startnummern
freigehalten. Über Ausnahmen im Falle höherer Gewalt entscheidet der
Veranstalter. Die Teilnehmer werden zum Start aufgerufen. Verspätete Teilnehmer,
die nach dem 3. Aufruf nicht am Start erschienen sind, werden nicht mehr zum Start
zugelassen.
Der Start erfolgt einzeln, mit laufendem Motor. Auf Anweisung des Starters befährt
der Teilnehmer den Parcours.
Jeder Teilnehmer hat den Parcours einmal zur Übung und zweimal in Wertung zu
durchfahren.
Vor der Haltelinie ist nach dem Übungslauf und nach jedem Wertungslauf anzuhalten.
Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist auf der Platzoberfläche mit
Pylonen und zusätzlich durch aufgemalte Pfeile gekennzeichnet. Die Pylonen sind so
aufgestellt, dass jeder Zweifel an der einzuschlagenden Richtung ausgeschaltet ist.
Die Start- und Ziellinie ist fliegend zu durchfahren. Die Zeitnahme muss mindestens
3 Meter in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie aufgestellt sein. Die Zeitmessung muss
mittels Lichtschranke erfolgen. Eine Uhr mit Druckerstreifen, sowie eine zweite Uhr,
ist vorgeschrieben. Bei Manipulation der Lichtschranke durch den Teilnehmer (z.B.
durch Fußheben bei der Zieldurchfahrt) erfolgt Wertungsausschluss.
Nur bei einem technischen Defekt ist ein sofortiger Neustart zu gewähren.
Erhält ein Teilnehmer, bedingt durch einen technischen Defekt am Kart, einen
Wiederholungslauf, beginnt er diesen mit 0 Fehlerpunkte, d.h. die eventuellen
Fehlerpunkte aus dem zu wiederholenden Lauf werden nicht übernommen. Bei allen
anderen Wiederholungsläufen werden die eventuellen Punkte aus dem zu
wiederholenden Lauf mit übernommen.
Definition "fremde Hilfe":
Sollte sich während der Fahrt bei einem Teilnehmer eine Pylone unter dem Kart
festsetzen, ist keine Hilfe erlaubt, es sei denn, der Fahrer hebt die Hand und gibt
somit an, dass ihm geholfen werden soll. Nur die Sportwarte/Sachrichter dürfen dann
die Pylone entfernen.
Der Fahrer kann, sofern dies möglich ist, auch bis zum Ziel weiterfahren.
Ausnahme: Bleibt eine Pylone im Kreisel liegen, so wird diese, wenn ohne Gefahr
möglich, von den Sportwarten/Sachrichtern entfernt, um ein ungehindertes
Weiterfahren zu ermöglichen.
Das Kart darf nur mit Motorkraft bewegt werden. Ein Vorwärts- oder Rückwärtsbewegen
durch Drehen der Räder mit Händen oder Füßen bzw. Anschieben des
Karts mit Händen oder Füßen am Boden durch den Teilnehmer ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit der Maximalpunktzahl bestraft.
Bei den vier Endläufen wird mit zwei Karts gefahren. Die Teilnehmer mit ungeraden
Startnummern fahren ihren Trainingslauf und 1. Wertungslauf auf Kart 1, die
Teilnehmer mit geraden Startnummern auf Kart 2.
Den 2. Wertungslauf absolvieren die ungeraden Startnummern mit Kart 2, die
geraden Startnummern mit Kart 1.
Dieses Durchführungsverfahren wird auch für die Regionalläufe empfohlen !

Bei den Endläufen wird in umgekehrter Reihenfolge des Qualifikationsergebnisses,
vom letzten Platz aufsteigend gestartet.
Sachrichter werden vom Veranstalter nach Bedarf eingesetzt. Fehlerpunkte sind der
Auswertung sofort mit Anzeigetafeln zu übermitteln.
Sachrichter müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Während der Veranstaltung dürfen Helfer und Betreuer den Parcours nicht betreten.
Die Sach- und Schiedsrichter sind bei den Veranstaltungen für alle Teilnehmer
kenntlich zu machen.

6. Wertung

Die Mannschaftswertung kann in einem gesonderten Lauf erfolgen oder wird aus den
Ergebnissen der vorher gefahrenen Läufe entnommen.
Für die Endläufe können aus den qualifizierten Teilnehmern eines Ortsclubs
Mannschaften benannt werden. Es werden jedoch keine gesonderten Mannschaftsläufe
gefahren.
Aufteilung der Fehlerpunkte:

"Aufgaben" (siehe Aufgabenkatalog) Anzahl der Pylonen x 2 Fehlerpunkte
maximal 10 Fehlerpunkte

Auslassen/Nichterfüllen der Aufgabe/Gasse/Pylone/Tor 10 Fehlerpunkte
Umwerfen oder verschieben einer Pylone 2 Fehlerpunkte
Überfahren der Haltelinie mit irgendeinem Teil des Karts 2 Fehlerpunkte
Missachtung der Regel "Fremde Hilfe" 10 Fehlerpunkte
unkorrektes Verhalten gegenüber dem Veranstalter
oder dessen Funktionären
10 Fehlerpunkte

Bei besonders groben Verstößen erfolgt Wertungsausschluß !
Die Pylonen müssen um ihre Stellfläche sichtbar markiert sein. Eine Pylone gilt dann
als verschoben, wenn sich kein Teil des Bodenrandes mehr innerhalb der Stellfläche
befindet.

7. Preise

Für 20 % des Starterfeldes werden Pokale ausgegeben, jedoch mindestens für die
Plätze 1 bis 3. In jeder Klasse gibt es Urkunden bis zum 10. Platz. Es ist dem
Veranstalter freigestellt, weitere Ehrenpreise auszugeben.
Der Zeitpunkt der Siegerehrung und Preisverleihung ist freigestellt, spätestens aber
eine Stunde nach Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmers vorzunehmen.
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Preise werden nicht nachgesandt.



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